Mittwoch, 26. September 2007

Der Europarat gegen Rassismus





Bekämpfung von Rassismus
Wie funktioniert die ECRI?
Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) wurde 1993 auf Beschluss des ersten Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs des Europarats in Wien, Österreich, ins Leben gerufen. Sie erfuhr 1997 auf dem Straßburger Gipfel eine weitere politische Stärkung. Die Mitglieder der ECRI werden von den Regierungen bestellt. Ausschlaggebend für ihre Nominierung sind ihre moralische Autorität, ihr Fachwissen und ihre Kenntnisse in den Kompetenzbereichen der Kommission. Sie sind in persönlicher Eigenschaft ernannt und tagen in der Kommission als unabhängige Experten.
Die ECRI führt dreierlei Aktionen durch: Problemlösung von Land zu Land, Arbeiten zu allgemeinen Themen und Beziehungen zur Zivilgesellschaft.
Bei den Länderbezogenen Initiativen handelt es sich um Einzeluntersuchungen in den Mitgliedstaaten. Es geht darum, in möglichst umfassender Weise die Erscheinungsformen von Rassismus und Intoleranz und die gegen sie getroffenen und auch tatsächlich verwirklichten politischen und rechtlichen Maßnahmen zu erfassen und zu bewerten. Dabei nimmt die ECRI mit allen betroffenen Kreisen Kontakte auf, das heißt mit den Regierungen, der Verwaltung, den Vertretern der Minderheitsgruppen sowie den im Bereich der Menschenrechte und des Schutzes der Minderheiten tätigen Verbänden und Vereinigungen.
Die Ergebnisse werden in Berichten zusammengefasst. Diese werden zunächst mit den verantwortlichen Regierung vertraulich besprochen und dann veröffentlicht, es sei denn, der betroffene Staat widersetzt sich ausdrücklich einer Veröffentlichung, was bisher noch nie der Fall war.
Im Rahmen ihrer Arbeiten zu allgemeinen Themen verabschiedet die ECRI Allgemeine Politische Empfehlungen, die sich an die Regierungen richten.
Neun allgemeine Empfehlungen wurden bereits verabschiedet, darunter Empfehlungen zum Kampf gegen den Rassismus und die Intoleranz gegenüber Roma und Sinti (Empfehlung Nr. 3), zur Bekämpfung von Islamfeindlichkeit (Empfehlung Nr. 5), Antisemitismus (Empfehlung Nr.9) und zum Kampf gegen die Verbreitung von rassistischem, fremdenfeindlichem und antisemitischem Material über das Internet (Empfehlung Nr. 6). Empfehlung Nr. 7 enthält grundlegende Bestandteile für eine wirksame nationale Gesetzgebung zur Bekämpfung von Rasismus und Rassendiskriminierung.
Des Weiteren sammelt die ECRI Beispiele für gute Praktiken, die sie dann weiterleitet und verteilt, so dass Erfahrungen ausgetauscht werden und andere von den Beispielen profitieren können.
Im Rahmen der Beziehungen der ECRI zur Zivilgesellschaft finden Informationsveranstaltungen sowie thematische Gesprächsrunden mit Nichtregierungsorganisationen statt. Öffentlichkeitsarbeit sowie Zusammenarbeit mit den Kreisen, die aktiv den Rassismus und die Intoleranz bekämpfen, fallen ebenfalls in den Tätigkeitsbereich der ECRI.

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