Samstag, 5. März 2016

Volker Beck, Drogen und die Lobeshymne der Angela Ulrich, vom RBB.

Und das hört sich dann so an:

Abgang eines Unbequemen

Wortgewandt und scharfsinnig kämpft er für die gleichgeschlechtliche Ehe, gegen Antisemitismus und Fremdenhass: Volker Beck - 55 Jahre alt, seit mehr als 20 Jahren im Bundestag - ist kein Leisetreter. Die Drogenvorwürfe gegen ihn sind für die Partei ein Schock.

Er ist kein Leisetreter. Keiner, der sich versteckt im Bundestag. Emotional haut Volker Beck aufs Rednerpult, als er in der Debatte fordert, allen Paaren das gleiche Recht wie Hetero-Eheleuten einzuräumen: "Gehen Sie voran, beenden Sie die Geiselhaft der Mehrheit des Deutschen Bundestags und Bundesrats, geben Sie die Ehe frei."
Lesben und Schwule nicht diskriminieren, die eingetragenen Lebenspartnerschaften der Ehe gleichzusetzen: Das ist eines der politischen Projekte Becks. Der, selber schwul, 55 Jahre alt, sitzt seit mehr als 20 Jahren als grüner Abgeordneter im Bundestag. Beck war lange Parlamentarischer Geschäftsführer seiner Fraktion, zuletzt innenpolitischer Sprecher und auch Religionspolitiker.


DAS nimmt die gute Frau nicht zur Kenntnis.  
DAS blendet sie aus.

Volker Beck von den GRÜNEN tanzt mit rosa Funken
 
Volker Beck sagt: " Eine Entkriminalisierung der Pädosexualität ist angesichts des jetzigen Zustandes ihrer globalen Kriminalisierung dringend erforderlich, nicht zuletztweil sie im Widerspruch zu rechtsstaatlichenGrundsätzen aufrechterhalten wird."

Kindersex ist Menschenrecht - Volker Beck (Grüne)
Veröffentlicht in 23.06.08 von Preuße

Der nachfolgende Beitrag stammt von Volker Beck,
der für “Schwulenreferat” der Grünen im Bundestag
zuständig ist.
 

[...]
[S.260] Der Sonderausschuss des Deutschen
Bundestags hatte 1973 bei der Vorbereitung des
Strafrechtserneuerungsgesetzes versucht,
seiner Arbeit eine rationale Erläuterungung der
Problematik zugrunde zu legen Foerster, S.28-34 (
1988). Angesichts der Bedenken der geladenen
Experten hinsichtlich der Behauptung, gewaltlose
pädosexuelle Erlebnisse störten die sexuelle
Entwicklung eines Kindes, verpflichtete sich der
Sonderausschuss mit seiner Definition des zu
schützenden Rechtsgutes als der “ungestörten
sexuellen Entwicklung des Kindes” immerhin einer
sachlichen Argumentation.

Allerdings hat der Sonderausschuss sich selbst bei
seinen Vorschlägen nicht daran gehalten und sich
wieder besseres Sachverstandigenwissen für
generelle Strafbarkeit der Sexualität mit Kindern
entschieden.

Obwohl dieser Ansatz einer rationalen
Auseinandersetzung mit dem Problem der P. 176
nicht gleich zum Erfolg führte, scheint er mir der
einzige Ausgangspunkt für eine tatsächliche
Verbesserung der rechtlichen Situation der
Pädophilen.

[S. 261-262] Jäger hat recht, wenn er meint, dass es am
aussichtsreichsten ist, die politische Diskussion zu führen,
indem man die Reform an dem misst, was die Reformer
sich vorgenommen hatten. Hierzu formulierte er sieben
programmatische Thesen, von denen ich vor allem die
ersten sechs - hier im Wesentlichen wiedergegeben -
massgeblich für eine reformistische
Sexualstrafrechtspolitik halte:
1.Das Strafrecht dient allein dem Rechtsgüterschutz.
Gesetzgeber ist daher nur legitimiert, sozial gefährliche
Verhaltensweisen unter Strafe zu stellen.
2. Die Schädlichkeit oder Gefährlichkeit des zu
beurteilenden Verhaltens bedarf des empirischen
Nachweises.
3. Selbst wenn der Nachweis der Gefährlichkeit gelingt,
darf eine Strafvorschrift nur geschaffen werden, wenn
Unrechtsgehalt und Schädlichkeit so gravierend sind,
dass die Strafbarkeit nicht unverhälnismässig, also als
Überreaktion erscheint.
4. Nur tatbestandstypische Gefahren sind zu berücksichtigen.
Strafvorschriften, die gefährliche und ungefährliche
Verhaltenweisen gleichermassen umfassen, sind nicht
zu rechtfertigen.

5.Zu den gesicherten Auffassungen heutiger
Kriminalpolitik gehört auch, dass das Strafrecht nur die
ultima ratio im Instrumentarium des Gesetzgebers ist,
die Strafbarkeit also nur das äusserste Mittel der
Sozialpolitik sein darf. Bevor sich der Gesetzgeber zur
Anwendung dieses letzten und äussersten Mittels
entschliesst, hat er zu prüfen, ob nicht andere,
ausserstrafrechtliche Mittel zum Schutz der
betroffenen Rechtsgüter ausreichen.
(Herbert Jäger, Möglichkeiten einer weiteren Reform
des Sexualstrafrechts, in: Dannecker/Sigusch:
Sexualtheorie und Sexualpolitik. Stuttgart 1984, S.68f.)
[...]
[S. 263] Man wird nicht umhin können, sich bei dieser
Diskussion mit den Argumenten der Frauenbewegung
auseinanderzusetzen und die Perspektive der
Feministinnen, die oft auch durch frühsexuelle
Kontakte mit Vätern und Onkeln traumatisch geführt
worden ist, ernstzunehmen.

Als Etappenziel kann hier nur eine Versachlichung
der Diskussion um das Problem der Pädosexualität
vorgeschlagen werden. Als strafrechtliche Perspektive
wäre hier z.B. eine Novellierung ins Auge zu fassen,
die einerseits das jetzige “Schutzalter” von 14 Jahren
zur Disposition stellt (in den Niederlanden gab es
solche Initiativen mit erheblichem Erfolg!) oder
auch eine Strafabsehensklausel. Eine Diskussion
um eine solche Reform des P. 176 würde sicherlich
einem entkrampfteren und weniger angstbesetzten
Klima den Weg bahnen. Eine Strafabsehensklausel,
würde sie durchgesetzt, würde eine tatsächliche
Auseinandersetzung vor Gericht, und, wenn die
Bewegung stark genug ist, in der Öffentlichkeit um
die Frage einer eventuellen Schädigung eines Kindes
durch sexuelle Kontakte mit einem Erwachsenen
ermöglichen. Wer jetzt einwendet, dass man die Gerichte
kenne und dort der Fortschritt nicht gerade Urständ feiert,
hat sicher recht, aber die Alternative sieht nicht besser
aus: Ein Vertrauen darauf, durch noch so starken
öffentlichen Druck eine Mehrheit für die Streichung
des Sexualstrafrechts im Parlament zu erhalten, scheint r
eichlich naiv.

Immerhin - und das macht langfristig Hoffnung auf ein
„Reförmchen” auch gerade beim P. 176 StGB - hat der
Sonderausschuss des Bundestages damals gerade für
diesen Paragraphen eine erneute parlamentarische
Diskussion für den Fall in Aussicht gestellt, dass sich
die jetzige Definition des zu schützenden Rechtsgutes
sexualwissenschaftlich nicht mehr halten lasse.
Wer für die Lebens- und Rechtssituation der
pädophilen Menschen etwas erreichen will, muss diese
Diskussion mit Aufklärung und Entmythologisierung
vorbereiten, eine blosse Ideologisierung der Gegenposition
zum Sexualstrafrecht kann hierin ihres realpolitischen
Misserfolgs sicher sein.
[...]
[S.266] Eine Entkriminalisierung der Pädosexualität ist
angesichts des jetzigen Zustandes ihrer globalen
Kriminalisierung dringend erforderlich, nicht zuletzt
weil sie im Widerspruch zu rechtsstaatlichen
Grundsätzen aufrechterhalten wird.
[S. 268] Auch wenn das Strafrecht als ultimo ratio
hier nicht das geeignet Mittel ist, muss zumindest eine
Antwort auf den von den Feministinnen artikulierten
Schutzbedarf des Kindes, insbesondere des Mädchens,
gefunden werden. Bevor dies nicht der Fall ist, wird ein
unaufrichtiges Kinderbild, das die uneingeschränkte
Fähigkeit zu einvernehmlicher Sexualität
(auch für Kleinkind?) einschliessend, einem mythischen
Kinderbild gegenüberstehen, das von einer generellen
Unfähigkeit zu sexueller Selbstbestimmung und einer
generellen Traumatisierung durch sexuelle Erlebnisse
beim vorpubertären Menschen ausgeht. Auf beiden Seiten
Irrationalität auf beiden Seiten Schielen auf Populismus
statt sachgerechter Auseinandersetzung.


http://demokratischrechts.wordpress.com/2008/06/23/kindersex-ist-menschenrecht-volker-beck-grune/ 
 



Und unter diesem Aspekt, hier ein paar Hintergründe zu dem Rücktritt dieses "ehrenwerten Herrn":

Mehr zur Affäre Volker Beck

......Derweil tauchen anderweitig Vermutungen auf, die in die gleiche Richtung meiner Überlegung laufen, aber noch ein Stückchen weiter. Da fragt nämlich jemand, ob das vielleicht sein könnte, dass mit dem Zeug jugendliche Stricher (oder ganz unfreiwillige?) ruhig- und schmerzfrei gestellt werden sollten.

Es geht zurück auf den Kommentar eines Zahnarztes, der jugendliche Meth-Abhängige behandelt, deren Gebiss teils schon im Zustand des Milchgebisses durch Drogen ruiniert ist:

Bitte lesen Sie hier den vollständigen Artikel:


Das lukrative Bundetagsmandat hat Beck zunächst behalten. Richtig, auf die paar tausend Euro für seine "unverzichtbare" Tätigkeit können wir ja auch nicht verzichten. Schliesslich MUSS die Gesellschaft verhausschweint werden.

Und dann kann das, was sich Medien nennt, forfahren mit der Lobpreisung a la Angela Ulrich vom RBB.
Angela Ulrich, rbb, -Lobeshymne auf Volker Beck von den Grünen
 


Und da sage noch einer es gäbe keine Negativauslese zum Eintritt in, wie auch immer geartete, "öffentliche " Institutionen.



Weiterführende Informationen zum Thema:

Zahlreiche Missbräuche durch pädophile GRÜNE.

"Bildungsplan namens „Gender" für die Schulen in Baden-Württemberg "

Trittin, die Grünen und die Pädophilie - spiessig, miefig, schmuddelig.

Die Frühsexualisierung unserer Kinder durch das Schweinesystem...

Wer schützt die Rechte unserer Kinder? "Runde Tische" sicher nicht, solange kein Umdenken in unserer Gesellschaft stattfindet.

Der Missbrauch von Kindern ist nicht nur bei den Grünen zu verorten:

Die Linken und ihr Missbrauchsskandal

Die 68er- (Un) Kulturrevolution - Fakten und Hintergründe und Auswirkung auf die heutige Gesellschaft

Michael Janda, der Berliner Chef von “Kinderhilfsverein” ist Kinderschänder

SPD-Elite: Sebastian Edathy - Ermittlung wegen Kinderpornografie..

Die FDP und ihre pädophile Vergangenheit.

 


 

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