Montag, 27. Februar 2017

„Das Volk ist jeder, der in diesem Land lebt.“ Meint Angela Dorothea, geb. Kasner, geschiedene Merkel, seit 1998 verehelicht mit Herrn Sauer......




„Jeder, der hier lebt“ – Angela Merkel und ihr Volk.

 von maximiliankrah

Also sprach Angela Merkel: „Das Volk ist jeder, der in diesem Land lebt.“ Dieser Satz bewegt die Gemüter. Während die einen in ihm den ultimativen Beweis der antideutschen Gesinnung der Bundeskanzlerin sehen, freuen sich die anderen, dass sie „einige Damen und Herren gut aus der Reserve gelockt“ hat („Welt am Sonntag“-Chefredakteur Peter Huth) oder bemühen sich darauf hinzuweisen, „dass sie nicht im staatsrechtlichen Sinn formuliert hat“ (ex-CDU-Generalsekretär Ruprecht Polenz).

Wie ist der staatsrechtliche Befund und in welchem nicht-staatsrechtlichem Sinne hat Merkel formuliert? Das Staatsrecht ist einfach. Die Grundnorm der Demokratie ist im Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes, der dem Artikel 1 der Weimarer Reichsverfassung entspricht, festgehalten:
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“.
Wer zum Volk gehört, ist eindeutig: die deutschen Staatsangehörigen. Wer das ist, regelt Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes:
„Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“
Damit wird das Staatsvolk des Grundgesetzes durch die Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen gebildet. Angehörige anderer Staaten, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik leben, gehören nicht zum Volk. Umgekehrt gehören deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben, dazu. Im Jahre 2015 lebten in Deutschland knapp 8 Millionen Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit und knapp 74 Millionen deutsche Staatsangehörige, von denen wiederum 9,4 Millionen einen Migrationshintergrund hatten. Seitdem sind mindestens weitere 1,5 Millionen Ausländer eingewandert, so dass man aktuell von 9,5 Millionen Ausländern und 74 Millionen Pass-Deutschen ausgehen kann. Etwa 2 Millionen dieser 74 Millionen deutscher Staatsbürger leben im Ausland.
Nach der Definition des Grundgesetzes umfasst das Staatsvolk damit 74 Millionen Menschen. Nach der Definition der Angela Merkel umfasst es 81,5 Millionen Menschen, darunter die 72 Millionen deutsche Staatsangehörige, die in „diesem Land“ leben, und die 9,5 Millionen Ausländer. Das Volk im Sinne des Grundgesetzes weicht also vom Merkel-Volk erheblich ab.
Staatsrechtlich ist das relevant. Denn die Staatsgewalt geht vom Volk aus, das Volk ist der Souverän.
Merkels Definition kreiert ein neues Volk, damit einen neuen Souverän. Da die Souveränität aber unteilbar ist und es denklogisch in einem Staatsgebiet nur einen Souverän geben kann, bedeutet das eine Auswechslung des Souveräns. Die Regierung schafft sich ein neues Volk. Die Auswechslung des Souveräns ist die Beschreibung für einen Staatsstreich.
Es ist die fundamentalste Umwälzung der politischen Ordnung, die denkbar ist. Noch für Bertolt Brecht war sie so undenkbar, dass er sie nur als Groteske formulierte:
„Wäre es da nicht einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte sich ein neues?“.
Merkel meint es ernst. Dass das „einige Damen und Herren aus der Reserve lockt“ ist verständlich, ebenso wie es nachvollziehbar ist, dass Merkel-Claqueure schnell behaupten, „dass Merkel nicht im staatsrechtlichen Sinn formuliert hat“. Denn wer will schon die Konsequenzen ertragen, wenn es im staatsrechtlichen Sinne gemeint gewesen wäre?
Nur; in welchem anderen Sinne hat Merkel es sonst gemeint? Die Gesamtheit der Menschen, die in einem Gebiet leben, nennt man die Bevölkerung. Merkels Begriff vom Volk läuft genau darauf hinaus. Das Volk hingegen ist mehr als die Gesamtheit derer, „die hier leben“. Das Volk wird durch eine innere Zusammengehörigkeit definiert. Politisch wird die Bevölkerung zum Volk durch einen kollektiven Willen zu einer gemeinsamen politischen Existenz. Dieser Wille baut auf vorpolitischen Voraussetzungen auf: einer gemeinsamen Sprache, Kultur und Geschichte, auf geteilten Traditionen, Überlieferungen und Werten. Aus dieser unpolitischen Gemeinsamkeit erwächst ein Gemeinschaftsgefühl, das dann eine gemeinsame politische Idee hervorbringt.
Das findet sich in dem eingangs erwähnten Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes in dem Wort der „deutschen Volkszugehörigkeit“. Deutscher ist nämlich nicht nur, wer deutscher Staatsangehöriger ist, sondern wer als deutscher Volkszugehöriger im Gebiet des Deutschen Reiches Aufnahme gefunden hat.
Der „deutsche Volkszugehörige“ ist Teil des deutschen Kulturvolkes, er ist ethnischer Deutscher, ohne (bislang) einen deutschen Pass zu haben. Auch die deutschen Minderheiten, die es noch in der ganzen Welt gibt und die ihre deutsche Kultur pflegen, sind Teil des deutschen Volkes, aber werden erst dann Teil des deutschen Staatsvolkes, wenn sie in das Staatsgebiet übersiedeln. So war es mit den Russlanddeutschen, um ein Beispiel zu nennen.
Wenn Merkel also „nicht im staatsrechtlichen Sinn formuliert hat“, dann wäre ihre Definition noch gröber falsch, denn der anthropologische Sinn des Begriffs „Volk“ geht über den staatsrechtlichen hinaus. Er erfasst die kulturell und ethnisch Deutschen auf der ganzen Welt, schließt aber all jene deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund aus, die sich (noch) nicht in die deutsche Kulturgemeinschaft integriert haben, obwohl sie bereits eingebürgert wurden.
Es gibt weder im Staatsrecht noch in einer anderen Geisteswissenschaft eine Lehrmeinung, die Merkels Definition – „jeder, der in diesem Land lebt“ – als „Volk“ bezeichnen würde. Und da geht es nicht um ihren gewohnt miesen Sprachausdruck – es müsste ja heißen „Zum Volk gehört jeder, der in diesem Land lebt“ und nicht „Das Volk ist jeder …“ – es geht um den Inhalt. Was sie beschreibt, ist die Bevölkerung. Diese, und nicht das das Volk, sieht sie als Souverän an.
Und das ist kein sprachlicher Lapsus, wie man uns weiß machen will. Es entspricht exakt ihrer Politik. Sie vermeidet es konsequent, die für das Grundgesetz wie für jede demokratische Verfassung prägende Unterscheidung von Bürgern und Fremden zu respektieren. Nach dem Politikverständnis des Grundgesetzes ist der Staat die politische und rechtliche Organisationsform des Volkes. Der Staat wird von dem sich als Einheit verstehenden Volk abgeleitet. Die Regierung ist damit diesem Volk verantwortlich, niemandem sonst. Das „America First“ des US-Präsidenten entspricht diesem Staatsdenken, ebenso die Politik der Regierungen in Osteuropa, Russland, Israel und fast überall auf der Welt. Jede Regierung dient dem Wohl des eigenen Volkes, nur dazu ist sie nach liberaler Rechtstradition geschaffen.
Merkels Politik offenbart ein fundamental anderes Politikverständnis. Sie denkt global. Sie ist nicht dem deutschen Volk verpflichtet, sondern der ganzen Welt. Ihre Politik muss das Wohl der ganzen Welt berücksichtigen und ist nicht auf Deutschland und das Wohl des deutschen Volkes begrenzt. Jeder Mensch, gleich ob Bürger oder Fremder, hat die gleichen Rechte. In dem Moment, wo ein Mensch nicht nur vorübergehend deutschen Boden erreicht, erwirbt er gleiche Ansprüche wie „diejenigen, die schon länger hier leben“.
Sie ist nicht die Kanzlerin der Deutschen, sondern die Verantwortliche für dieses „Deutschland“ genannte Gebiet. Das Wohl dieses Gebietes und „derjenigen, die hier leben“ ist nicht denkbar ohne das globale Wohl.
Dieses globale Wohl wird durch internationale Organisationen, Konferenzen und Abkommen definiert, die dann der nationalen Rechtssetzung vorangehen. Nicht die nationalen Gesetze zu Grenzschutz und Einwanderung oder die nationalen Integrationskapazitäten sind für Merkels Handeln maßgeblich, sondern die (von ihr zudem falsch verstandene) Genfer Flüchtlingskonvention.
Nicht die nationalen Wirtschaftsinteressen bestimmen Merkels Industriepolitik, sondern die Ergebnisse der Pariser Klimakonferenz.
Nicht das nationale Interesse an einer stabilen Währung und dem Schutz des deutschen Privateigentums leitet ihre Europapolitik, sondern der Fortbestand der gesamten Euro-Zone.
Ein nationales Interesse, das nicht in einem „globalen“ Interessen enthalten ist, ja dass diesen globalen Zielen sogar entgegengesetzt wäre, ist für sie nicht vorstellbar. Und exakt diesem Politikverständnis, das sie seit Jahren bemerkenswert konsequent umsetzt, hat sie mit „Das Volk ist jeder, der in diesem Land lebt“ seinen sprachlichen Ausdruck gegeben: wem das Herz voll ist, dem geht der Mund über.
Dass es keinen Aufschrei der Juristen, Politologen und Journalisten gibt, kann nicht verwundern. Längst hat sich das zumeist steuerfinanzierte Establishment das Merkel´sche Politik- und Staatsverständnis zu eigen gemacht. Das Grundgesetz mit seinem klassischen Staatsverständnis ist längst ad acta gelegt, es wird nur in Sonntagsreden bemüht, wenn es darum geht, die Bürgerrechte gegen die „Rechtspopulisten“ in Stellung zu bringen. Nicht mehr das „Dem deutschen Volke“ über dem Portal des Reichstagsgebäudes, sondern das „Der Bevölkerung“ im Nebenhof entspricht den politischen Idealen der Parlamentarier und ihrer zahlreichen Hofschranzen.
Einen Aufschrei gibt es nur gegen jene, die am Staatsmodell des Grundgesetzes festhalten und den Staat vom Volk ableiten. Aktuell geschieht diese Besinnung auf das Volk als Souverän in den USA. Der Hass des deutschen Establishments gegen Donald Trump ist folgerichtig. Ebenso die Diskreditierung der einzigen politischen Kraft im Inland, die den Artikel 20 des Grundgesetzes ernst nimmt, die AfD.
Merkels Satz sollte zumindest bewirken, dass auch den bislang Wohlmeinenden die Frontlinie bewusst wird. Es geht darum, ob Deutschland weiter das Land der Deutschen bleibt oder ein von der deutschen Kultur- und Schicksalsgemeinschaft entkoppelter Siedlungsraum für alle wird, die nun eben hier leben.
https://maximiliankrah.wordpress.com/2017/02/27/jeder-der-hier-lebt-angela-merkel-und-ihr-volk/


Schauen Sie mal hier:

Screenshot der Stadt Aschaffenburg vom 15. Januar 2016:

Der Bundespersonalausweis oder der Deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsnachweis) nachgewiesen.

Die Gebühr für einen Staatsangehörigkeitsausweis beträgt 25 Euro
Wenn Sie der Meinung waren, dass der Bundespersonalausweis oder der Reisepass Sie als Deutschen ausweisen, falsch! Es legt lediglich die Vermutung nahe, dass Sie Deutscher sind.

Und jetzt frage ich Sie einmal, was ist eine "Vermutung"??  Vermuten kann man viel!!
Beweise müssen erbracht werden, um die "Vermutung" eben zu beweisen.

Die Seite der Stadt Aschaffenburg wurde geändert, der obige Text ist so nicht mehr vorhanden.

Unter "Feststellung der Staatsbürgerschaft" besteht heute der folgende Eintrag:

Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis und Negativbescheinigung)

Im Ver­fah­ren zur Fest­stel­lung der deut­schen Staats­an­ge­hö­rig­keit prüft die Stadt Aschaffenburg, als zuständige Behörde für Bürger der Stadt Aschaffenburg, ob Sie die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit be­sitzen.
Es wird er­mit­telt, wann und wo­durch Sie die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit er­wor­ben und ob Sie die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit nicht ver­lo­ren ha­ben. Kann die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit fest­ge­stellt wer­den, wird Ih­nen als Nach­weis ein Staatsangehörigkeitsausweis aus­ge­stellt.
Die Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises wird in der Regel nur in Ausnahmefällen benötigt (z. B.diplomatischer Dienst).
 http://www.aschaffenburg.de/Buerger-in-Aschaffenburg/Buergerservice/Staatsangehoerigkeitswesen/Feststellung-der-deutschen-Staatsangehoerigkeit/DE_index_3364.html
 Soll das jetzt heißen, dass ein Staatsangehörigkeitsausweis nur für den diplomatischen Dienst,
sprich Politiker, benötigt wird und das alle deutschen Politiker diesen Staatsangehörigkeitsausweis besitzen müssen?



http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/ 

Wenn Sie den Staatsangehörigkeitsausweis gemäss § 1 besitzen, ist ja alles in Ordnung .
Wenn nicht, womit können Sie den Beweis erbringen, Deutscher zu sein?

 
 

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