Dienstag, 22. Januar 2008

Was verschweigt die EUROPÄISCHE UNION ihren Bürgern ?


Aus einer Studie, die das WELTWIRTSCHAFTSFORUM in der Schweiz vorstellte, geht hervor, dass


die Mehrheit der Europäer aus Dänemark, Spanien, Italien, Niederlande und Deutschland die "VERSTÄRKTEN INTERAKTIONEN" zwischen dem Westen und der islamischen Welt als BEDROHUNG betrachtet.


Die EU -Europäische Union- in Brüssel muss den Bürgern der einzelnen europäischen Nationalstaaten einmal klar und deutlich erklären, was sie unter "" Verstärkten Interaktionen""

versteht.



Was sind das für "verstärkte Interaktionen" wenn nach der BARCELONA DEKLARATION von 1995 vereinbart wurde:


Auszüge aus der Barcelona/Euromediterranien-Erklärung von 1995:
Die Euro-mediterrane Partnerschaft ist zwischen der EU, Marokko, Algerien, Tunesien, Ägypten, Jordanien, der Palästinensischen Selbstverwaltung, Syrien, der Türkei und Israel eingegangen.

Vorgesehen sind:
Die Errichtung einer gemeinsamen Freihandelszone sowie ab 2010 der Anfang eines wirtschaftlichen Zusammenschmelzens
Wesentlich mehr EU Geld für die Partner und
Eine Kulturelle Partnerschaft.

Respekt vor dem Islam wird von der EU garantiert
Respekt für die Vielfalt wird garantiert, das heißt für die Förderung der Toleranz zwischen unterschiedlichen Gesellschaftsgruppen. Die Wichtigkeit eines gemeinsamen Feldzuges gegen Rassismus, Fremdenhass und Intoleranz wird betont
. [
Aktuell Alarm - Januar 2008 !!!


und im Januar 2008, wie in den Jahren zuvor ebenfalls, folgende Erklärung von der EU herausgegeben wird:



Vom Parlament angenommene Texte
Original Dokument EU Homepage
Donnerstag, 13. Dezember 2007 - Straßburg
Vorläufige Ausgabe
Bekämpfung des zunehmenden Extremismus in Europa
P6_TA-PROV(2007)0623
Der Deutsche Text war erst etwa 14 Tagen nach die anderen Sprachen zugänglich auf der EU Seite! Die Holländische Übersetzung ist heute den 21. Januar immer noch nicht da!
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Dezember 2007 zur Bekämpfung der Zunahme des Extremismus in Europa


Das Europäische Parlament,

– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Extremismus, insbesondere die Entschließungen vom 20. Februar 1997 zu Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus
(1) , vom 15. Juni 2006 zur Zunahme rassistischer Gewalt und von Gewalt gegen Homosexuelle(2) in Europa sowie auf seinen Standpunkt vom 29. November 2007 zum Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit(3)

– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. Januar 2005 zum Holocaust, Antisemitismus und Rassismus
(4) ,

– unter Hinweis auf die Artikel 6, 7 und 29 des EU-Vertrags und Artikel 13 des EG-Vertrags, die die Mitgliedstaaten zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verpflichten und ihnen die Mittel zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung geben, sowie auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
(5) ("Agentur für Grundrechte"),

– unter Hinweis auf die internationalen Menschenrechtsinstrumente, die die Diskriminierung aufgrund der Rasse und der ethnischen Herkunft verbieten, insbesondere das Internationale Übereinkommen über die Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung und die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK), die beide von allen Mitgliedstaaten und von einer großen Zahl anderer Staaten unterzeichnet wurden,

– unter Hinweis auf die Aktivitäten der Europäischen Union zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Homophobie und insbesondere die Antidiskriminierungsrichtlinien (Richtlinie 2000/43/EG zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft
(6) und 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf(7) sowie auf den genannten Vorschlag für einen Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit,

– unter Hinweis auf die Entschließung Nr. 1344 vom 29. September 2003 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates betreffend die Bedrohung der Demokratie in Europa durch extremistische Parteien und Bewegungen,

– unter Hinweis auf den von der Agentur für Grundrechte 2007
veröffentlichten Bericht über Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union,

– unter Hinweis auf den Bericht der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) "Challenges and responses to hate-motivated incidents in the OSCE region" von Oktober 2006,

– gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A. in ernster Sorge über das Wiedererstarken extremistischer Bewegungen, paramilitärischer Gruppen und Parteien, von denen einige sogar Regierungsverantwortung ausüben und die ihre Ideologie, ihren politischen Diskurs, ihre Handlungen und ihre Vorgehensweisen auf Diskriminierung, einschließlich Rassismus, Intoleranz, Anstachelung zu religiös bedingtem Hass, Ausgrenzung, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Roma-Feindlichkeit, Homophobie, Frauenfeindlichkeit und extremen Nationalismus gründen, und in der Erwägung, dass es in einigen Mitgliedstaaten in letzter Zeit zu durch Hass motivierten Gewaltakten und Tötungen gekommen ist,

B. ernsthaft entsetzt über die Rekrutierung islamischer Fundamentalisten und die gewaltsamen Propagandakampagnen mit Terroranschlägen innerhalb der Europäischen Union, die auf dem Hass gegen europäische Werte und auf Antisemitismus beruhen,

C. in der Erwägung, dass diese extremistischen Ideologien unvereinbar sind mit den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit im Sinne von Artikel 6 des EU-Vertrags, die die Werte der Vielfalt und Gleichheit, auf denen die Europäische Union beruht, widerspiegeln,

D. in der Erwägung, dass kein Mitgliedstaat immun ist gegen die inhärenten Bedrohungen, die vom Extremismus für die Demokratie ausgehen, und dass die Bekämpfung der Ausbreitung fremdenfeindlicher Einstellungen und extremistischer politischer Bewegungen für ganz Europa eine Herausforderung darstellt und einen gemeinsamen, koordinierten Ansatz erfordert,

E. in der Erwägung, dass einige politische Parteien und Bewegungen, einschließlich derjenigen, die in einigen Ländern zur Zeit an der Macht sind oder auf lokaler, nationaler beziehungsweise europäischer Ebene vertreten sind, bewusst rassistisch, ethnisch, national, religiös und auf Grund sexueller Orientierung motivierte Intoleranz und/oder Gewalt in den Mittelpunkt ihres Programms gestellt haben,

F. in der Erwägung, dass Neonazis, paramilitärische und andere Extremisten ihre gewalttätigen Angriffe gegen ein weites Spektrum von gefährdeten Bevölkerungsgruppen richten, wie Migranten, Roma, Homosexuelle, Antirassismus-Aktivisten, Obdachlose,

G. in der Erwägung, dass die Existenz öffentlicher und leicht zugänglicher Internetseiten, die zu Hass anstacheln, ernsthafte Besorgnis darüber weckt, wie dieses Problem ohne Verletzung des Rechts auf Meinungsfreiheit angegangen werden kann,

1. verurteilt nachdrücklich alle rassistischen und durch Hass motivierten Übergriffe und fordert alle Behörden mit Nachdruck auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Verantwortlichen zu bestrafen; bekundet seine Solidarität mit allen Opfern solcher Übergriffe und ihren Familien;

2. unterstreicht, dass die Bekämpfung des Extremismus keine negativen Auswirkungen auf die ständige Pflicht haben darf, die Grundrechte und die allgemeinen Rechtsgrundsätze einschließlich der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit, wie sie in Artikel 6 des EU-Vertrags niedergelegt sind, zu achten;

3. bedauert die Tatsache, dass es einige tragende Parteien für angebracht angesehen haben, extremistischen Parteien Vertrauen und Akzeptanz zu verschaffen, indem sie mit ihnen Koalitionsverträge eingegangen sind, und dabei ihre moralische Integrität einem kurzfristigen politischen Gewinn und Zweck geopfert haben;

4. stellt fest, dass die zunehmende Anzahl von extremistischen Organisationen, die häufig neo-faschistische Elemente zum Ausdruck bringen, die Furcht in der Gesellschaft schüren könnte, was zu rassistischen Kundgebungen in breit gefächerten Bereichen, einschließlich Beschäftigung, Wohnungswesen, Bildung, Gesundheit, Polizei, Zugang zu Waren und Dienstleistungen und Medien, führen kann;

5. fordert Kommission und Rat auf, bei der Suche nach geeigneten politischen und rechtlichen Lösungen, insbesondere im Präventivstadium, die Initiative zu ergreifen hinsichtlich der Bildung junger Menschen, der öffentlichen Information und Aufklärung, der Erziehung gegen Totalitarismus und der Verbreitung der Grundsätze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, um die Erinnerung an die europäische Geschichte lebendig zu halten; fordert die Mitgliedstaaten auf, Bildungspolitiken für eine demokratische Staatsbürgerkunde, die auf den Rechten und Pflichten der Bürger beruht, zu entwickeln;

6. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, die vollständige Anwendung des bestehenden Rechts betreffend das Verbot der Anstachelung zu politisch und religiös motivierter Gewalt, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu überwachen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die rigorose Umsetzung und ständige Verbesserung von antirassistischer Rechtsvorschriften, Informationen und Sensibilisierungskampagnen in den Medien und Bildungseinrichtungen zu überwachen;

7. fordert alle demokratischen politischen Kräfte unabhängig von ihrer Ideologie nachdrücklich auf, allen extremen Parteien rassistischer oder fremdenfeindlicher Ausprägung ihre Unterstützung - ausdrücklich oder indirekt - zu versagen und also auch keine wie auch immer geartete Verbindung mit deren gewählten Vertretern einzugehen;

8. weist im Hinblick auf die Wahlen zum Europäischen Parlament 2009 auf die Gefahr hin, dass extremistische Parteien eine Vertretung im Europäischen Parlament sichern, und fordert die Fraktionen auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass eine demokratische Institution als Plattform für die Finanzierung und Verbreitung demokratiefeindlicher Inhalte missbraucht wird;

9. fordert die europäischen Institutionen auf, der Agentur für Grundrechte ein klares Mandat zu erteilen, die Strukturen extremistischer Gruppen aufzuklären, um zu bewerten, ob einige dieser Gruppen ihre Tätigkeit zwischen ihren Gruppen europaweit beziehungsweise auf regionaler Ebene koordinieren;

10. 10 wiederholt seine Überzeugung, dass Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sich Erklärungen enthalten sollten, die zu Hass oder Stigmatisierung von Personengruppen auf Grund ihrer Rasse, ethnischen Ursprungs, Religion, Behinderung, sexuellen Orientierung oder Nationalität ermutigen oder auffordern; ist der Auffassung, dass, wenn Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zu Hass aufrufen, die Tatsache, dass sie ein hohes öffentliches Ansehen haben, als ein erschwerender Umstand betrachtet werden muss; verurteilt speziell die Besorgnis erregende Verbreitung von Antisemitismus;

11. fordert die Medien auf, die Öffentlichkeit über die Gefahren von Hassreden zu informieren und dazu beizutragen, die Grundsätze und Werte von Demokratie, Gleichheit und Toleranz zu fördern;

12. fordert alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, zumindest die Möglichkeit - nach einem Gerichtsurteil - vorzusehen, den politischen Parteien, die Gewalt und Terrorismus nicht verurteilen und die Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit, wie sie in der EMRK und der Charta der Grundrechte aufgeführt sind, nicht beachten, öffentliche Gelder zu entziehen, und ersucht die Staaten, in denen diese Möglichkeit bereits besteht, unverzüglich davon Gebrauch zu machen; fordert ferner die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass Medien, die als Plattform zur umfassenden Verbreitung rassistischer, fremdenfeindlicher und homophober Ideen genutzt werden, keine finanzielle Unterstützung durch die Europäische Union erhalten;

13. fordert die Kommission auf, Nichtregierungsorganisationen und Organisationen der Zivilgesellschaft zu unterstützen, die sich für die Förderung von demokratischen Werten, Menschenwürde, Solidarität, sozialer Eingliederung, interkulturellen Dialog und die Sensibilisierung der Gesellschaft gegen Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus einsetzen und gegen jede Form von Diskriminierung kämpfen;

14. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen der Mitgliedstaaten und dem Europarat zu übermitteln
.
(1)
ABl. C 85 vom 17.3.1997, S. 150.
(2)
ABl. C 300 E vom 9.12.2006, S. 491.
(3)
Angenommene Texte,
P6_TA-PROV(2007)0552.
(4)
ABl. C 253 E vom 13.10.2005, S. 37.
(5)
ABl. L 53 vom 22.2.2007, S. 1.
(6)
ABl. L 180 vom 19.7.2000, S. 22.
(7)
ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16.
Seneste opdatering: 14. december 2007
Schluß - offizielles EU Dokument -
Original Dokument EU Hompage



Und was wissen die europäischen Bürger darüber???


Verschweigen uns die EU-Technokraten ihre wirklichen Pläne, EURABIA zu schaffen?
Warum und wofür ,vor allen Dingen, brauchen die europäischen Staaten solche Gesetze?
Allein in Deutschland leben 14 bis 15 Millionen Menschen mit Migrantenhintergrund. Wo gibt es Anlass, dafür derartige Gesetze zu betonieren?
Ja, in Deutschland und auch in einigen anderen europäischen Staaten gibt es erhebliche Probleme mit einem Teil der Migranten aus dem islamischem Kulturkreis. 5-6 Millionen Muslime leben in Deutschland.
Aber rechtfertigen diese Probleme derartige Gesetze, die die EU den Bevölkerungen aufzwingt, ohne die Menschen auch nur zu informieren?
Alle Bürger der EU sollten sich das einmal ernsthaft fragen .

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